AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der EAM Media LLC, 7901 4th St N -  STE 300, St. Petersburg, FL 33702, United States („EAM Media“), und ihren Kunden sowie für Nutzer der Webseite www.podvise.com.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch, wenn EAM Media in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand ist die Produktion audiovisueller Werke (z. B. Corporate/Branded/Personality-Podcasts) einschließlich Foto-/Videobegleitung zur Nutzung im Internet und auf anderen audiovisuellen Medien sowie die Durchführung von Workshops, Schulungen und Webinaren. Die genannten Formate sind Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag/Angebot.
(3) Produktionsstandards von EAM Media können im Vorgespräch dargestellt bzw. auf www.podvise.com eingesehen werden und dienen als Maßstab für den vertraglich geschuldeten Umfang, sofern im Angebot so ausgewiesen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die auf www.podvise.com oder offline dargestellten Leistungen sind eine Einladung zur Abgabe einer Anfrage. Anfragen können per Formular, E-Mail oder in Textform gestellt werden.
(2) Nach Bearbeitung erhält der Kunde ein Angebot; EAM Media hält sich hieran 14 Tage gebunden, sofern im Angebot nichts Abweichendes steht.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande.
(4) Angebot und Annahme werden von EAM Media gespeichert.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem bestätigten Angebot.
(2) EAM Media darf Dritte/Erfüllungsgehilfen einsetzen.
(3) Angegebene Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt und vergleichbaren, nicht von EAM Media zu vertretenden Ereignissen um die Dauer der Beeinträchtigung zzgl. angemessener Anlaufzeit.
(4) Garantien im Rechtssinne werden nicht übernommen.

§ 5 Leistungsänderungsverfahren

(1) Änderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen einer Textform-Bestätigung. Der Kunde kann zumutbare, technisch realisierbare Änderungen anregen; EAM Media unterbreitet binnen 5 Werktagen ein angepasstes Angebot (inkl. Mehr-/Minderkosten und Terminfolgen).
(2) Nimmt der Kunde das Änderungsangebot binnen 5 Werktagen an, wird es Vertragsbestandteil. Andernfalls wird das Projekt unverändert fortgesetzt.
(3) Bis zur Entscheidung führt EAM Media die vereinbarten Leistungen fort, es sei denn, der Kunde weist in Textformeine Pause/Teilleistung an.

§ 6 Abnahme

(1) Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Beschaffenheit inkl. Umsetzung der Leistungsbeschreibung. Voraussetzung ist die Übergabe aller Arbeitsergebnisse und die Anzeige der Abnahmebereitschaft.
(2) Der Kunde prüft binnen 4 Werktagen und erklärt die Abnahme.
(3) Bei Mängeln übermittelt der Kunde eine Mängelliste; EAM Media liefert binnen angemessener Frist eine nachgebesserte, abnahmefähige Version.
(4) Abnahmefiktion: Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe keine Abnahme oder keine Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie sind zeitnah zu beseitigen und im Protokoll zu dokumentieren.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Vertrag/Angebot vereinbarten Preise. Mehr-/Minderaufwand aus Leistungsänderungen wird gesondert abgerechnet.
(2) Sofern ein Gesamtpreis vereinbart ist, ist dieser - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - zu 1/3 bei Beauftragung, 1/3 vor Produktionsbeginn und 1/3 14 Tage nach Abnahme fällig.
(3) Abweichende Abrechnungsmodelle (z. B. monatliche Abrechnung zum Monatsende für produzierte/veröffentlichte Episoden) sind möglich und gehen den Absätzen (2) vor, wenn im Angebot/Vertrag geregelt.
(4) Rechnungen werden elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Zahlungsziel: 14 Kalendertagenach Rechnungsdatum ohne Abzug.
(5) Es gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug.
(6) Für abgeschlossene Teilleistungen kann eine Abschlagszahlung in Höhe des Werts der erbrachten Leistung verlangt werden.
(7) Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von EAM Media anerkannten Gegenansprüchen; Unternehmer dürfen Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis herleiten.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung räumt EAM Media dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Ergebnissen zur Veröffentlichung und Verbreitung auf gängigen Podcast-Plattformen ein.
(2) Exklusive Rechte können gesondert vereinbart werden.
(3) Rohdaten verbleiben bei EAM Media; deren Herausgabe kann gesondert vergütet werden, sofern nicht anders vereinbart.
(4) EAM Media ist berechtigt, Ausschnitte der Arbeitsergebnisse sowie Name/Logo des Kunden in angemessenem Umfang zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen; Vertrauliches/Embargos werden respektiert.
(5) Vom Kunden beigestellte Inhalte/Drittmaterialien dürfen vom Kunden rechtmäßig genutzt werden; erforderliche Lizenzen beschafft der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, über alle für die Projektumsetzung erforderlichen Rechte an beigestellten Materialien zu verfügen.
(2) Der Kunde stellt EAM Media von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten/Beistellungen des Kunden resultieren.
(3) Sollen Mitarbeitende/Dritte des Kunden als Protagonisten mitwirken, benennt der Kunde diese spätestens eine Woche vor Produktionsbeginn und übermittelt deren schriftliche Einwilligungen. Bleiben Einwilligungen aus oder werden nur mündlich erteilt, stellt der Kunde EAM Media von hieraus resultierenden Ansprüchen frei, sofern EAM Media die vereinbarte Produktion eingehalten hat.

§ 10 Stornierung und Verzögerungen

(1) Stornierungen bedürfen der Textform.
(2) Bei kurzfristigen Absagen/Verschiebungen gelten folgende Ausfallhonorare für Produktionsteam und Protagonisten (zzgl. bereits angefallener externer Kosten/Neuorganisation):
a) ab Vertragsabschluss: 10 %;
b) 4 bis 1 Woche vor Auftragsbeginn: 20 %;
c) < 1 Woche vor Auftragsbeginn: 30 %;
d) 3-5 Tage vor Aufnahmetermin: 50 %;
e) 36-72 Stunden vor Aufnahmetermin: 75 %;
f) < 36 Stunden vor Aufnahmetermin: 100 % der kalkulierten Produktion.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder durch vom Kunden zu vertretende Umstände (fehlende Mitwirkung, zuzurechnende Dritte etc.), verschiebt sich die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. Anlaufzeit. Verzögert sich der Produktionsablauf mehr als 4 Wochen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist EAM Media zum Rücktritt berechtigt; bis dahin angefallene Aufwände trägt der Kunde.

§ 11 Distributions-Leistungen

(1) Beauftragt der Kunde EAM Media mit der Distribution von Podcasts, organisiert EAM Media die Verteilung gemäß Angebot und darf hierfür Dritte einsetzen.
(2) Für die Distribution fällt ein jährliches Entgelt an, das vorab in Rechnung gestellt wird; § 7 gilt entsprechend.
(3) Der Kunde kann das Distributionspaket mit 4 Wochen Frist zum Monatsende in Textform kündigen. Nach Kündigung werden - nach Möglichkeit - Feeds/Zugänge/Assets an den Kunden übergeben/transferiert; spätestens 4 Wochen nach Kündigungsdatum erfolgt die Löschung auf den Plattformen, soweit technisch möglich.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) EAM Media verarbeitet personenbezogene Daten zweckgebunden zur Vertragserfüllung und gemäß den anwendbaren Datenschutzvorschriften.
(2) Soweit EAM Media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginnder Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO). EAM Media darf Unterauftragnehmer(Sub-Processor) einsetzen; deren Einbindung erfolgt nach Maßgabe der AVV.

§ 13 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistungsrechte entfallen, wenn der Kunde die Ergebnisse eigenmächtig verändert oder durch Dritte verändern lässt, es sei denn, der Mangel war bereits bei Abnahme vorhanden.
(2) Überlässt der Kunde unwiederbringliches oder schwer ersetzbares Material, ist er für Sicherheitskopien/Versicherung verantwortlich.
(3) Die vom Kunden verantwortete Darstellung von Inhalten/Daten in von EAM Media erstellten Ergebnissen erfolgt im Verantwortungsbereich des Kunden; EAM Media haftet nicht für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.
(4) Für die Verfügbarkeit von auf Fremdservern gehosteten Podcasts übernimmt EAM Media keine Haftung.
(5) Die Haftung von EAM Media für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Verzug, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von EAM Media.

§ 14 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen/Anzeigen des Kunden gegenüber EAM Media oder Dritten bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist.

§ 15 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand - soweit zulässig - der Sitz von EAM Media. EAM Media ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 05.10.2025